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FAQ
Die ZPP ist die Zentrale Prüfstelle Prävention. Sie wurde von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gegründet. Die ZPP sichert die Qualitätsstandards von Kursleitungen und Präventionsangeboten. Du kannst als Yogalehrperson nur zertifizierte Kursleitung werden, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Auch Präventionskurse müssen bestimmte Standards erfüllen. Der ZPP Service im Yogasoul hilft die hierbei weiter.
Du kannst dich professionell auf dem Weg der Kursleiter-Zertifizierung beraten und begleiten lassen. Du hast außerdem die Möglichkeit, Schritt-Für-Schritt-Anleitungen und Checklisten zu nutzen, um die Unterlagen für deine Präventionskurse in Form von Kursen oder Konzepten zu erstellen. Und du findest im Shop eine große Auswahl an Kursunterlagen und Konzeptunterlagen von bereits zertifizierten Präventionskursen, die du kaufen kannst. Du zahlst dabei einmalig, ohne monatliche Nutzungsgebühr.
Um die Voraussetzungen als Kursleitung für Hatha Yoga zu erfüllen, brauchst du mindestens 480 Stunden Yogaausbildung. Diese muss über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren stattgefunden haben und mit einer Prüfung abgeschlossen worden sein. Du musst durch deine Yogaausbildung außerdem ganz bestimmte Fachkompetenzen erworben haben. Es können auch zwei Yogaausbildungen sein. Die geforderten Kompetenzen kannst du beim GKV Spitzenverband nachlesen unter "fachliche Mindeststandards". Wenn du keinen staatlich anerkannten Gesundheits- oder Sozialberuf hast, brauchst du zusätzlich 200 Stunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer. Mit staatlich anerkanntem Sozial- oder Gesundheitsberuf sind die Regeln etwas anders: Du brauchst keinen Nachweis über Unterrichtserfahrung und kannst bis zu 100 Stunden Fachkompetenzen über deinen Grundberuf nachweisen. Es lohnt sich, deine Ausgangsbasis in einem Beratungsgespräch genau anzuschauen und auch, dich bei der Vorbereitung deiner Unterlagen beraten zu lassen.
Wenn du dich als Yogalehrer zur Kursleitung zertifizieren lässt, hast du mehrere Vorteile und auch Wettbewerbsvorteile. Wenn du zertifizerte Kursleitung bist, darfst du Yoga Präventionskurse anbieten. Deine geplanten Kurse werden von allen gesetzlichen Krankenkassen gratis beworben und deine Teilnehmer erhalten einen Zuschuss ihrer Krankenkassen auf die Kursgebühr von bis zu 100%. Du erreichst so über 70 Millionen Versicherte. Außerdem bist du als zertifizierte Kursleitung auch für Unternehmen als Yogalehrer interessanter, weil du im Rahmen von betrieblicher Gesundheitsförderung (BGM, BGF) eingesetzt werden kannst.
Wenn du eine Beratung zum Thema ZPP bei mir buchst, schauen wir uns gemeinsam deinen Ausbildungsverlauf an und ich erkläre dir, welche Unterlagen und Nachweise du einreichen musst. Du kannst zwischen einer Kurzberatung (30 min) und einer 60 min Beratung wählen. Neben der Vorgabe, dass du mindestens 480 Stunden Yogaausbildung in mindestens 2 Jahren absolviert haben musst, gibt es noch einige Feinheiten und Details, die du ebenfalls beachten musst. Ich berate dich also ganz individuell.
Nein. Wenn du die Vorgaben und Voraussetzungen kennst, kannst du deine Unterlagen bei der ZPP auch selbst einreichen. Es gibt allerdings einige Feinheiten, die du wissen und entsprechend beachten solltest. Und es kommt auch vor, dass du auf den ersten Blick die Voraussetzungen nicht erfüllst, bei genauerem Betrachten aber doch. Im Yogasoul kannst du eine ZPP Beratung buchen, die auf über 10 Jahren echter Erfahrung beruht.
Es spielt keine Rolle, ob du Unterlagen zur Kursleiter-Zertifizierung einreichen willst, Kursunterlagen oder Konzeptunterlagen. Unterlagen musst du immer digital über deinen Account bei der ZPP einreichen. Für die Kursleiter-Zertifizierung machst du das über deinen Kursleiter-Account. Für Kurse und Konzepte musst du den Kursanbieter-Account auswählen. Du brauchst dazu deine Nachweise und Unterlagen im pdf-Format.
Wenn du Präventionskurse unterrichten möchtest, kannst du diese entweder als Kurs oder als Konzept zertifizieren lassen. Wenn du in Präsenz unterrichten willst, wähle das Format "Kurs" aus und reiche deine Stundenbilder und Teilnehmerunterlagen ein. Wenn dein Kurs zertifiziert ist, ist er 3 Jahre lang gültig und kann dann rezertifiziert werden, wenn du das möchtest. Nach erfolgreicher Rezertifizierung ist dein Kurs wieder 3 Jahre lang zertifiziert. Wenn du live online unterrichten oder einen Videokurs anbieten willst, brauchst du zwingend das Format "Konzept". Auch dafür brauchst du Stundenbilder und Teilnehmerunterlagen, aber noch einige Unterlagen und Formulare zusätzlich. Konzepte zu zertifizieren ist deutlich zeitaufwändiger und arbeitsintensiver. Dein Konzept ist dann für 1 Jahr gültig und muss evaluiert werden, damit seine Laufzeit auf weitere 3 Jahre verlängert wird. Eine Evaluation muss über die Auswertung von mindestens 36 anonymisierte Teilnehmer-Fragebögen erfolgen. Der Vorteil an Konzepten ist, dass du andere Kursleitungen in dein zertifiziertes Konzept einweisen kannst. So können auch noch andere Personen deine Unterlagen nutzen.
Ein Yoga-Präventionskurs muss immer (auch) für Anfänger und Wiedereinsteiger geeignet sein und muss aus mindestens 8 Kurseinheiten á 45 min bestehen. Ein Präventionskurs darf maximal 12 Kurseinheiten á 90 min haben. Auch Kompaktangebote sind erlaubt, wenn sie an mindestens zwei Tagen stattfinden. Der Schwerpunkt eines Präventionskurses muss Stressreduktion und Entspannung sein. Bestimmte Begriffe und Übungen sind nicht erlaubt, wie z.B. kraftvoll, dynamisch, kräftigend, Kopfstand, Handstand, Pflug, Schulterstand und Yoga Nidra.
Ja. Es ist möglich, Kompaktangebote als Präventionskurs zertifizieren zu lassen. Du kannst also auch ein Yoga Wochenende als Präventionskurs anbieten. Der Begriff Retreat ist dabei allerdings nicht erlaubt. Es gibt auch ein paar Feinheiten zu beachten. Wenn du es dir leicht machen willst, nutze einfach die Retreat-Unterlagen im ZPP Shop oder die Checkliste für Retreats.
Nein. Wenn du erfolgreich als Kursleitung zertifiziert bist, kannst du in einem nächsten Schritt deine Kurse zertifizieren lassen. Dazu musst du Kursunterlagen erstellen und diese in deinem Kursanbieter-Account bei der ZPP einreichen und prüfen lassen. Werden deine Kursunterlagen angenommen, sind sie als Präventionskurs zertifiziert.
Wenn du zertifizierte Präventionskurse anbietest, bezahlen deine Teilnehmer die Kursgebühr in voller Höhe an dich. Am Kursende erhalten deine Teilnehmer von dir eine Teilnahmebescheinigung. Dazu gibt es einen Vordruck, den du verwenden musst. Diesen findest du in deinen Kursanbieter-Account und kannst ihn downloaden oder ausdrucken. Deine Teilnehmer reichen dann die Teilnahmebescheinigung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen den Zuschuss per Überweisung ausbezahlt. Du musst also nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
Nein. Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) unterscheidet verschiedene Kursleiter-Zertifizierungen. Neben Hatha Yoga gibt es noch einige weitere mögliche Kursleitungen. Für jede Kursleiter-Zertifizierung gelten eigene Voraussetzungen. Du kannst diese nachlesen beim GKV Spitzenverband unter "fachliche Mindeststandards" für Kursleitungen.
Wenn ein Kurs erfolgreich von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft ist, entspricht er dem "Deutscher Standard Prävention". Der Kurs erfüllt die Kriterien nach §20 SGB V und wird als zertifizierter Präventionskurs von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Qualität des Kurses und die Qualifikation der Kursleitung sind damit bestätigt.
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) unterscheidet zwischen Kursanbieter und Kursleiter. Einen ZPP-Kurs unterrichten darf nur eine qualifizierte Kursleitung, deren Qualifikation die strengen Vorgaben des Leitfaden Prävention erfüllt. Durch den Kursanbieter wird der Kurs bei der Zentrale Prüfstelle Prävention zur Zertifizierung nach §20 SBG V eingereicht und dabei eine zertifizierte Kursleitung angegeben, die den Kurs unterrichten wird. Kursanbieter und Kursleiter kann auch dieselbe Person sein.
Es gibt viele Anbieter, die in der Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) nach §20 SGB V zertifizerte Konzepte hinterlegt haben und Konzepteinweisungen für zertifizierte Kursleiter anbieten. Der Vorteil an einer Konzepteinweisung ist, dass du als Kursleiter keine eigenen Unterlagen erstellen musst und dir damit Zeit und Arbeit sparst. Der Nachteil ist, dass du an die Inhalte und damit auch an die Stundenbilder des Konzepts gebunden bist und diese Stundenbilder auch unterrichten musst. Außerdem verlangen Anbieter von Konzepteinweisungen in der Regel Gebühren und auch eine monatliche Nutzungsgebühr kann anfallen.
Ein zertifizierter Präventionskurs ist 3 Jahre lang gültig, wenn er als Kurs eingereicht wurde und kann im Anschluss rezertifiziert werden. Das bedeutet, die Kursunterlagen können erneut zur Prüfung eingereicht werden. Ist der Kurs durch die Rezertifizierung neu zertifiziert, hat er wieder eine Gültigkeit von 3 Jahren. Konzepte hingegen haben eine Laufzeit von 1 Jahr, wenn sie erstmals zertifiziert wurden. Danach müssen sie evaluiert werden. Ist diese Evaluation erfolgreich, ist das Konzept für 3 Jahre zertifiziert.
Wenn du dich als Kursleiter zertifizieren lassen willst und alle erforderlichen Unterlagen über deinen kostenlosen Kursleiter Account bei der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) eingereicht hast, ist die Bearbeitungsdauer 10 Werktage. Du erhältst per Email eine Antwort, in der du entweder erfolgreich zertifiziert bist oder abgelehnt wurdest. Bei Ablehnung hast du 10 Werktage Zeit, um Unterlagen nachzureichen und deinen Prüfprozess fortzusetzen. Auch beim Zertifizieren von Kursen und Konzepten beträgt die Bearbeitungszeit 10 Werktage. Hier hast du bei einer Ablehnung ebenfalls 10 Werktage Zeit, um deine Unterlagen zu überarbeiten und den Zertifizierungsprozess fortzusetzen.
Wenn du dich als Kursleitung zertifizieren lassen willst und du von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) eine Ablehnung erhältst, kannst du innerhalb von 10 Werktagen fehlende Unterlagen nachreichen und deine Kompetenzprüfung zur Kursleitung fortsetzen. Wirst du erneut abgelehnt, wird der aktuelle Prüfprozess beendet. Du kannst aber jederzeit eine neue Kompetenzprüfung zur Kursleitung starten.
Wenn du keinen staatlich anerkannten Sozial- oder Gesundheitsberuf nachweisen kannst, brauchst du für die ZPP-Zertifizierung zum Kursleiter mindestens 200h (200 Stunden) Kursleitererfahrung. Kursleitererfahrung ist gleichzeitig Unterrichtserfahrung. Diese wird dir erst nach erfolgreichem Abschluss deiner Yogaausbildung anerkannt und nur, wenn du die Formulare der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) dafür verwendest.
Wenn du einen staatlich anerkannten Sozial- oder Gesundheitsberuf als Grundberuf nachweisen kannst, brauchst du keine 200h Kursleitererfahrung für deine ZPP-Zertifizierung als Kursleiter nachzuweisen. Beispiele für Sozial- oder Gesundheitsberufe sind: Arzt, Mediziner, Physiotherapeut, Osteopath, Ergotherapeut, Erzieher, Sozialpädagoge, Heilerziehungspfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Heilpraktiker.
Eventuell. Deine Yogaausbildung wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt, wenn entweder deine Yogaausbildungsschule oder mindestens eine Person aus dieser Yogaschule Mitglied in einem Berufsverband ist. Als Nachweis brauchst du die Mitgliedsbescheinigung des Berufsverbands. Auch die Yoga Alliance wird als Berufsverband akzeptiert, wenn du von einer Person deiner Yogaschule die so genannte "Registry Card" einreichst.
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